Erasmus Staff Training: Informationen für MitarbeiterInnen der Med Uni Graz 

Seit 2007 werden von der EU im Rahmen der ERASMUS Personalmobilität Aufenthalte von Hochschulpersonal gefördert (Staff Trainings), die der Weiterbildung an europäischen Partnerhochschulen und an anderen Unternehmen und Einrichtungen in am Programm für Lebenslanges Lernen teilnehmenden Staaten dienen.

Die Medizinische Universität Graz unterstützt diese als Dienstreisen zu beantragenden Auslandsaktivitäten durch Konfinanzierung aus den Mitteln der Abteilungen (Kostenstellen bzw. Innenaufträge), denen die AntragstellerInnen angehören.

Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal sind:

Ermöglichung des Erwerbs von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus Erfahrungen und bewährten Verfahren im Ausland sowie von praktischen Fähigkeiten, die für ihre derzeitige Stelle und ihre berufliche Entwicklung wichtig sind;

Die Unterstützung von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen.

Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann unterschiedlich ausfallen und bezeichnet werden:
Kurze Mitarbeitsphasen, Job-Shadowing Schemen, Studienbesuche, Workshops, Konferenzen etc, wobei die sprachliche Ausbildung oder der Besuch von Konferenzen, Seminaren etc. nicht die Mehrheit der Aufenthaltstage pro Hochschuleinrichtung und Vertragsjahr belegen soll.

Wer kann teilnehmen?

Administratives, lehrendes und anderes, nicht lehrendes Personal der Medizinischen Universität Graz, das in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zur Universität steht. Im Studienjahr 2011/2012 liegt die Priorität beim administrativen Personal, das bisher keine/kaum Möglichkeit einer Mobilität im Rahmen der Berufstätigkeit hatte.
Prinzipiell kann jedoch für jede Art der kurzfristigen beruflichen Fortbildung um ein Staff Training angesucht werden.
Fortbildungen, die in den Bereich der Patientenbetreuung fallen, sind allerdings von der Förderung ausgenommen.

Dauer des Staff Trainings

1 Woche (mind. 5 Arbeitstage) bis maximal 6 Wochen (ausgenommen An- und Abreisezeiten!). Die Trainings im Studienjahr 2011/12 sollen bis spätestens Ende August 2012 absolviert werden, da sämtliche STT-bezogenen Dienstreiseabrechnungen samt Auszahlung bis spätestens 30. September erfolgt sein müssen!

Wohin kann ich gehen?

Die Liste unserer Partneruniversitäten bietet Ihnen einen Überblick über mögliche Zielinstitutionen. Sollte der Wunsch bestehen, an eine Universität zu gehen, mit der noch kein bilaterales Abkommen besteht, bemüht sich die Abteilung Internationale Beziehungen gerne darum, eine neue Partnerschaft zu initiieren.
Es können aber natürlich auch nicht universitären Einrichtungen, die berufliche Fortbildungsmöglichkeiten anbieten, ausgewählt werden. 

Förderungen

Der LLP/Erasmus STT-Mobilitätszuschuss setzt sich aus einer Förderung durch die Europäische Kommission und einer Kofinanzierung aus eigenen Mitteln der Institute bzw. Abteilungen der Medizinischen Universität zusammen – die Abrechnung erfolgt als Dienstreise.

Förderbar sind Reise- und Aufenthaltkosten unter Berücksichtigung der unten angeführten Höchstzuschüsse sowie der Wahl der kostengünstigsten Reiseform.

  • Reisekosten: Bahnfahrt oder Apex Tarif bei Flügen (Economy Class)
  • Unterbringungskosten : Maximalsatz € 80,-- pro Nächtigung
  • Aufenthaltskosten:Diäten laut Reisegebührenverordnung

Ein Mobilitätszuschuss kann vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit für einwöchige Trainingaufenthalte gewährt werden – länger dauernde Trainings bedürfen einer besonderen Begründung.

Kursgebühren können nicht aus EU/Erasmusmitteln refundiert werden, müssen also vom Institut/der Abteilung getragen werden!

Taxirechnungen werden von der Med Uni Graz nur unter Angabe besonderer Begründungen refundiert.

Sollten mehr Anträge eingereicht werden, als von der Nationalagentur zur Förderung aus EU-Mitteln genehmigt wurden, kommen folgende Auswahlkriterien zur Anwendung:

  • Reihung durch die/den Vorgesetzten, wenn mehrere Anträge aus einer Abteilung eingereicht werden
  • Vorrangige Berücksichtigung von Erstanträgen
  • Priorisierung von MitarbeiterInnen des administrativen Bereichs
  • Prüfung der Nachhaltigkeit und des Mehrwerts für die Universität

Bedienstete mit schweren Behinderungen oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen.

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Nach dem Aufenthalt

Nach Beendigung der Auslandsaktivität ist der Abteilung Internationale Beziehungen binnen einem Monat (bei Aktivitäten im August unmittelbar nach der Rückkehr!) neben der Dienstreiseabrechnung ein Print des Online-Berichts (aus der "Personal Online"-Datenbank des ÖAD bzw. mittels Formular) unter Anschluss der Originalbelege (Hotelrechnung, Belege für die Fahrtkosten, Tickets/Boardingpässe; für Taxirechnungen sind besondere Begründungen nötig!) und einer Aufenthaltsbestätigung zu übermitteln.  Der Zuschuss wird anhand der Dienstreiseabrechnung berechnet und auf das Gehaltskonto überwiesen. Der Reisekostennachweis informiert über die Höhe des Zuschusses. 

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Bewerbungsablauf

 Dreistufiges verfahren:

1. Stufe:

  • BewerberIn: Antragstellung auf Förderung der LLP-Personalmobilität ab sofort bis einschließlich 03. Februar 2012 für das Studienjahr 2011/2012) mit dem hierfür vorgesehenen Antragsformular bei der jeweiligen Abteilungsleitung; gleichzeitig Beantragung einer Dienstreise mit dem entsprechenden Formular der Abteilung Personaladministration (wenn Termin der Reise noch nicht feststeht, Felder leer lassen und Daten später bekannt geben)
  • Abteilungs-/Bereichsleitung: Nominierung und Weiterleitung der entsprechenden Bewerbungsunterlagen durch die LeiterInnen an die Abteilung Internationale Beziehungen bis spätestens 17. Februar 2012

2. Stufe:

  • BewerberIn: Kontaktaufnahme mit der Partnerinstitution und - wenn nötig - umgehender Abschluss eines bilateralen Abkommens (Interinstitutional Agreement) /Hilfe durch Abteilung Internationale Beziehungen) mind. 4 Wochen vor Beginn des Staff Trainings

3. Stufe:

  • BewerberIn: nach Absprache mit der Partneristitution Erstellung eines Arbeitsplans (work plan) in der jeweiligen Arbeitssprache des Staff Trainings
  • Abteilungs-/Bereichsleitung und A-Internationale Beziehungen: Bewilligung des Plans durch die Heimat- und Gastinstitution (Unterschriften des Vorgesetzten an der Med Uni Graz und der Kontaktperson an der Gastinstitution) - eine Kopie des von allen drei Parteien unterzeichneten Workplans ist an die Abteilung Internationale Beziehungen zu übermitteln.

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Erfahrungsberichte

Hier finden Sie Berichte von Med Uni Graz MitarbeiterInnen, die am Erasmus Personal Mobilität (Staff Training) Programm teilgenommen haben.

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Kontakt

Mag.phil. Christiane Pliessnig

+43/316/380-4086

Abteilung Internationale Beziehungen
Mozartgasse 12/2
8010 Graz