Seit 2007 werden von der EU im Rahmen der ERASMUS Personalmobilität Aufenthalte von Hochschulpersonal gefördert (Staff Trainings), die der Weiterbildung an europäischen Partnerhochschulen und an anderen Unternehmen und Einrichtungen in am Programm für Lebenslanges Lernen teilnehmenden Staaten dienen.
Die Medizinische Universität Graz unterstützt diese als Dienstreisen zu beantragenden Auslandsaktivitäten durch Konfinanzierung aus den Mitteln der Abteilungen (Kostenstellen bzw. Innenaufträge), denen die AntragstellerInnen angehören.
Ermöglichung des Erwerbs von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus Erfahrungen und bewährten Verfahren im Ausland sowie von praktischen Fähigkeiten, die für ihre derzeitige Stelle und ihre berufliche Entwicklung wichtig sind;
Die Unterstützung von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen.
Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann unterschiedlich ausfallen und bezeichnet werden:
Kurze Mitarbeitsphasen, Job-Shadowing Schemen, Studienbesuche, Workshops, Konferenzen etc, wobei die sprachliche Ausbildung oder der Besuch von Konferenzen, Seminaren etc. nicht die Mehrheit der Aufenthaltstage pro Hochschuleinrichtung und Vertragsjahr belegen soll.
Administratives, lehrendes und anderes, nicht lehrendes Personal der Medizinischen Universität Graz, das in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zur Universität steht. Im Studienjahr 2011/2012 liegt die Priorität beim administrativen Personal, das bisher keine/kaum Möglichkeit einer Mobilität im Rahmen der Berufstätigkeit hatte.
Prinzipiell kann jedoch für jede Art der kurzfristigen beruflichen Fortbildung um ein Staff Training angesucht werden.
Fortbildungen, die in den Bereich der Patientenbetreuung fallen, sind allerdings von der Förderung ausgenommen.
1 Woche (mind. 5 Arbeitstage) bis maximal 6 Wochen (ausgenommen An- und Abreisezeiten!). Die Trainings im Studienjahr 2011/12 sollen bis spätestens Ende August 2012 absolviert werden, da sämtliche STT-bezogenen Dienstreiseabrechnungen samt Auszahlung bis spätestens 30. September erfolgt sein müssen!
Die Liste unserer Partneruniversitäten bietet Ihnen einen Überblick über mögliche Zielinstitutionen. Sollte der Wunsch bestehen, an eine Universität zu gehen, mit der noch kein bilaterales Abkommen besteht, bemüht sich die Abteilung Internationale Beziehungen gerne darum, eine neue Partnerschaft zu initiieren.
Es können aber natürlich auch nicht universitären Einrichtungen, die berufliche Fortbildungsmöglichkeiten anbieten, ausgewählt werden.
Der LLP/
Förderbar sind Reise- und Aufenthaltkosten unter Berücksichtigung der unten angeführten Höchstzuschüsse sowie der Wahl der kostengünstigsten Reiseform.
Taxirechnungen werden von der Med Uni Graz nur unter Angabe besonderer Begründungen refundiert.
Sollten mehr Anträge eingereicht werden, als von der Nationalagentur zur Förderung aus EU-Mitteln genehmigt wurden, kommen folgende Auswahlkriterien zur Anwendung:
Nach Beendigung der Auslandsaktivität ist der Abteilung Internationale Beziehungen binnen einem Monat (bei Aktivitäten im August unmittelbar nach der Rückkehr!) neben der Dienstreiseabrechnung ein Print des Online-Berichts (aus der "Personal Online"-Datenbank des ÖAD bzw. mittels Formular) unter Anschluss der Originalbelege (Hotelrechnung, Belege für die Fahrtkosten, Tickets/Boardingpässe; für Taxirechnungen sind besondere Begründungen nötig!) und einer Aufenthaltsbestätigung zu übermitteln. Der Zuschuss wird anhand der Dienstreiseabrechnung berechnet und auf das Gehaltskonto überwiesen. Der Reisekostennachweis informiert über die Höhe des Zuschusses.
Dreistufiges verfahren:
1. Stufe:
2. Stufe:
3. Stufe:
Hier finden Sie Berichte von Med Uni Graz MitarbeiterInnen, die am Erasmus Personal Mobilität (Staff Training) Programm teilgenommen haben.
Mag.phil. Christiane Pliessnig
+43/316/380-4086
Abteilung Internationale Beziehungen
Mozartgasse 12/2
8010 Graz