Bekanntgabe über die Annahme des Studienplatzes

ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die Studienplatzannahme erst nach Veröffentlichung der endgültigen Reihungsliste möglich ist.

Studienwerber/innen, die aufgrund der endgültigen Reihungslisten einen Studienplatz erhalten, müssen bis spätestens 26.08.2011 nachweislich und schriftlich per E-Mail an erklären, dass sie den Studienplatz in Anspruch nehmen. Die Bekanntgabe hat zu mindest den vollständigen Namen und die Bearbeitungsnummer zu enthalten. Unterbleibt eine fristgerechte Erklärung verfällt der Studienplatz.

Nach Einlangen Ihrer Studienplatzannahme erhalten Sie ein Bestätigungsmail, das auch Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Terminvereinbarung zur Zulassung in der Abteilung Studium enthält.

Da die Zusendung der Bestätigungsmails nicht automatisch erfolgt, kann es bis zu sieben Arbeitstage dauern, bis das Bestätigungsmail bei Ihnen einlangt. Sollten Sie jedoch nach sieben Arbeitstagen noch keine Bestätigung von uns erhalten haben, ersuchen wir Sie, sich bitte nochmals per E-Mail an zu wenden.

Wir empfehlen Ihnen dringend sich einen Termin zu reservieren, der in den ersten zwei Septemberwochen liegt, da Ihnen anderenfalls eine zeitgerechte Zuteilung, zu den bereits ab 1. Oktober 2011 startenden Lehrveranstaltungen, nicht garantiert werden kann.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass keine Zulassung erfolgt, wenn die Voraussetzungen zu ordentlichen Studien nicht nachgewiesen werden können. Der beim Auswahlverfahren erlangte Studienplatz würde die Gültigkeit verlieren.

Kontakt

Bei Fragen zur Studienplatzannahme oder Zulassung können Sie uns telefonisch unter +43/(0)316-380-4042 oder 4045 erreichen.

Mögliche Nachrückung

Wird die vorgesehene Anzahl von 360 Studienplätzen unterschritten, rückt diejenige/derjenige nach, die/der von allen, die bis dato noch keinen Studienplatz erhalten haben, das beste Gesamtergebnis erzielt hat, sich in dem entsprechenden Studium ordnungsgemäß angemeldet hat und der entsprechenden Quote zugeteilt wurde. Gibt es mehrere Personen, die diese Kriterien in gleicher Weise erfüllen, werden diese alle zusätzlich aufgenommen. Eine weitere Nachrückung unterbleibt anschließend so lange die Anzahl von 360 Studienplätzen nicht unterschritten wird. Studienwerber/innen, die durch eine Nachrückung einen Studienplatz erhalten, werden im Zeitraum von 05.09.2011 bis 09.09.2011 verständigt und müssen bis spätestens 16.09.2011 die Inanspruchnahme des Platzes bekannt geben. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt nicht.