Refundierung des Studienbeitrages bei Mehrfachstudien

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert gemäß unten genannter Richtlinie ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, auf Antrag im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung den eingezahlten Studienbeitrag. Die Antragstellung ist ab dem Wintersemester 2010/11 für das Sommersemester 2010 möglich. Die Anträge können postalisch, per E-Mail oder per Fax beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingebracht werden.

Richtlinie über die Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien

Ansuchen um Refundierung des Studienbeitrages bei Mehrfachstudien