Vorgehensweise einer BenÜtzungsbeschränkung

(Sperren einer Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) 

Nach § 86 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 kann die Verfasserin oder der Verfasser den Ausschluss der Benützung einer Diplomarbeit, Masterarbeit oder einer Dissertation (Benützungsbeschränkung, Sperre) beantragen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass durch einen öffentlichen Zugang zur wissenschaftlichen Arbeit wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.
 
Die Sperre bedeutet, dass jene Exemplare der Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation die in der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität zur Aufstellung vorgesehen sind, für die Dauer der Sperre an einem gesicherten, nicht frei zugänglichen Ort verwahrt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass es keine weiteren öffentlich zugänglichen Exemplare der Arbeit gibt.
 
Die Benützungsbeschränkung wird zunächst auf zwei Jahre ausgesprochen. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes um weitere drei Jahre ist möglich. Dazu muss rechtzeitig vor Ablauf der ersten Sperrfrist ein diesbezüglicher Antrag an die Studienrektorin im Wege der Abteilung Prüfung (Mozartgasse 12, 2. Stock, Zimmer 204) der Medizinischen Universität Graz gerichtet werden. Der Gesamtzeitraum von fünf Jahren kann dann nicht mehr überschritten werden.
 
Die Sperre der Arbeit verhindert den freien Zugriff auf die Arbeit in der Universitätsbibliothek Sie verhindert nicht die Aufnahme des Titels der Arbeit in eine offizielle Datenbank des Bibliotheksystems. Die Tatsache, dass diese Arbeit existiert kann daher über das Internet eingesehen werden. 
 

Vorgangsweise

 
Das ausgefüllte Formular ist in der Sprechstunde der Studienrektorin (um Voranmeldung wird gebeten) einzureichen. Bei einer eventuellen Verlängerung der Benützungsbeschränkung wird nur das Formular in der Abteilung Prüfung (Mozartgasse 12, 2. Stock, Zimmer 204) eingereicht.