Jede Form der Leistungsbeurteilung (auch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, z.B.: Übungen, Seminare) gilt als "Prüfung". Im ersten Studienabschnitt können Prüfungen drei mal, in den weiteren Studienabschnitten vier mal wiederholt werden.
