Famulaturlizenz

Vor dem Beginn der ersten Pflichtfamulatur müssen Studierende eine Famulaturlizenz erwerben. Diese besteht aus einer theoretischen Einführung und aus 4 praktischen Blöcken. Abgeschlossen wird die Famulaturlizenz durch einen Abschlusstest, der Fragen zu allen praktischen Blöcken enthält. Die Famulaturlizenz wurde mit 3 Übungseinheiten theoretischer Einführung sowie 15 Übungseinheiten im Gesamtumfang eines ECTS-Credits bewertet.

Diese Regelung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 mit dem Diplomstudium Humanmedizin begonnen haben.

Famulaturen verstehen sich als Praktikum gem. Ärztegesetz §49(4) und sind in der Regel an einer klinischen Abteilung oder Klinik zu absolvieren. Maximal 4 Wochen der Pflichtfamulatur im zweiten Abschnitt können an nicht Betten führenden Institutionen (Pathologie, Pathophysiologie) absolviert werden.

Der Erwerb der Famulaturlizenz ist nicht Voraussetzung für den Abschluss des 1. Abschnittes, sehr wohl aber ist der Abschluss des 1. Studienabschnittes zusätzlich zur Famulaturlizenz Voraussetzung für den Antritt zur ersten Pflichtfamulatur.

Die Einführung einer Famulaturlizenz basiert einerseits auf der Kooperation der vier medizinischen Universitäten in Österreich um verschiedene, allgemein anzustrebende "Skill-Levels" zu definieren und setzt am ersten "Level" – der Famulaturreife - an. Andererseits besteht ein direkter Zusammenhang mit §49 (5) Z.6 Ärztegesetz i.d.g.F.

Die Universität bietet ausreichend räumliche, zeitliche und personelle Kapazitäten für die praktischen Blöcke im Clinical Skills Centers (CSC), um allen Studierenden die zeitgerechte Absolvierung der Famulaturlizenz zu ermöglichen.

Kontakt
Daniel Ithaler Mag.rer.soc.oec.

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