Die Verleihung der akademischen Grade erfolgt durch einen amtswegigen Bescheid spätestens einen Monat nach Bestehen der letzten Prüfung bzw. Studienleistung.
Die Ausfertigung der Bescheide obliegt der Abteilung Prüfung.
Zur Vermeidung aufwendiger Zustellvorgänge werden die AbsolventInnen ersucht, sofort nach Abschluss des Studiums in der Abteilung Prüfung vorzusprechen, damit ihnen der Bescheid zur akademischen Gradverleihung mit Anhang zum Diplom ausgestellt werden kann. Er bescheinigt rechtsgültig den Abschluss Ihres Studiums. Für den Bescheid mit Anhang zum Diplom sind keine Gebühren zu entrichten.
Zusätzlich zur oben beschriebenen Verleihung der akademischen Grade finden akademische Festakte statt, bei welchen die Verleihung des akademischen Grades in feierlicher Form bekräftigt wird. Die beim Festakt überreichte Urkunde besitzt jedoch keinen rechtlichen, sondern nur dekorativen Charakter.
Die Anmeldung zum Festakt erfolgt in der Abteilung Prüfung. Zugleich ist ein Unkostenbeitrag von € 36,- zu entrichten.