Beabsichtigt ein/e Studierende/r nicht nur an der Universität, an welcher er/sie zugelassen wurde, sondern auch an einer anderen Universität einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen, so hat er/sie sich an dieser Universität als Mitbeleger/in anzumelden. Eine Mitbelegung ist immer nur während der Zulassungsfrist für das jeweilige Semester möglich.
Folgende Dokumente sind für eine Mitbelegung bei uns vorzulegen:
Ausweis für Studierende
Aktuelles Studienblatt (von jenem Semester für das die Zulassung erfolgt) in KOPIE
Bitte vergessen sie nicht bei erstmaliger Mitbelegung die Voranmeldung über das Internet durchzuführen!