Dissertation

Die/Der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie/er die Befähigung zur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wissenschaftlichen Forschung erworben hat.

Die Dissertation muss daher eine eigenständige Originalarbeit darstellen, die von der/dem Studierenden selbständig angefertigt und abgefasst worden ist.