Aufgrund des StudFG 1992, BGBl.Nr.305/1992; zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI I Nr. 134/2008, werden Förderungsstipendien der Medizinischen Universität Graz im selbstständigen Wirkungsbereich ausgeschrieben.
Förderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (insbes. Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden.
Es gelten die nachfolgenden Bedingungen:
2. Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit.a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen auf die Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichen Erfolg durchzuführen.
3. Die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 18 und 19 StudFG)
Bei der Auswahl der Stipendiaten wird neben dem Notendurchschnitt auch die Anzahl der Teildiplomprüfungen berücksichtigt.
Anträge auf Zuerkennung eines Förderstipendiums samt seiner Dokumentation der Voraussetzungen sind an die Studienrektorin der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse 12, 2. Stock, 8010 Graz zu richten.
Einreichtermin sind der 30.Juni 2010 für das Sommersemester 2010 und der 30.November 2010 für das Wintersemester 2010/11.
Ein Förderungsstipendium darf Euro 700,-- nicht unter- und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.
Auf die Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Stipendienempfänger sind verpflichtet, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung vorzulegen. Beträchtliche Differenzen zwischen Kostenaufstellung und Abrechnung oder einer nicht zweckgebundenen Verwendung der Mittel zieht eine Rückforderung derselben nach sich.
Doris Zenz
doris.zenz@medunigraz.at
Tel +43/316/380-4005
Fax +43/316/ 380-9613
Abteilung Prüfung
Mozartgasse 12
8010