Im selbstständigen Wirkungsbereich der Medizinischen Universität Graz gelangen für das Studienjahr 2010/11 Leistungsstipendien gemäß StudFG 1992, BGBI. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 135/2009, zur Ausschreibung.
Diese Stipendien werden unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:
- Das Studium oder der Studienabschnitt wurde zwischen 01.10.2010 – 30.09.2011 abgeschlossen.
- Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§19 StudFG) absolviert worden sein.
- Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Prüfungen ist nicht schlechter als 2,0. (Es werden alle Noten herangezogen die auf dem Zeugnis aufscheinen, ausgenommen OSKE des 2. Abschnittes Humanmedizin)
- Der/die Studierende muss österreichische/r Staatsbürger/in oder im Sinne § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt sein.
Anträge (Formular ist auch in der Abteilung Prüfung, Mozartgasse 12, 2. Stock erhältlich) samt einer Dokumentation der Voraussetzungen sind von 01.10.2011 – 31.10.2011 an die Studienrektorin der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse 12, 2. Stock, 8010 Graz, zu richten.
Falls die Anzahl der gültigen Bewerbungen größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt die Reihung nach einem Umrechnungsschlüssel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung. Die Höhe des Leistungsstipendiums darf € 726,72 nicht unter- und € 1.500,-- nicht überschreiten.