An den Instituten und Kliniken der Medizinischen Universität Graz sind immer wieder nicht an der Universität bedienstete Personen im Rahmen von Forschungs-, Lehr- und/oder Trainingsaufenthalten zu Gast, die über unterschiedlich lange Zeiträume anwesend sind und z.B. im Rahmen von Forschungs- und/oder Lehrkooperationen tätig werden. Solche Aufenthalte dienen der nationalen und internationalen Vernetzung der Universität und werden sehr begrüßt.
Da die Anwesenheit und allfällige Aktivitäten von nicht bediensteten Personen an der Universität jedoch auch Probleme mit sich bringen kann (zB Versicherungsfragen im Falle von Unfällen), ist es erforderlich, dass für jeden dieser Aufenthalte eine geeignete Rechtsgrundlage in Form einer schriftlichen Vereinbarung Nutzungsvereinbarung, StipendiatInnenvertrag o.ä.) besteht. Weiters benötigt die Universität zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten bestimmte Daten über alle internationalen Gäste. Die systematische Erfassung ermöglicht es der Universität zudem, verbesserte Services für diese Gäste anzubieten (zB Welcome-Paket, Bestätigung über den Aufenthalt, gegebenenfalls Unfallversicherung etc.).
Aus diesen Gründen sind ab 01.11.2007 alle Gäste, die ab einer Aufenthaltsdauer von einer Woche (5 Arbeitstage) an einer Organisationseinheit der MUG anwesend sind, verpflichtend zu melden. Dies betrifft GastforscherInnen, StipendiatInnen, Trainees, HospitantInnen und generell alle Personen, die kein Rechts- oder Dienstverhältnis zur MUG haben und forschungs- und/oder lehrebezogene Aufenthalte absolvieren. (Nicht betroffen sind natürlich reine BesucherInnen, BesucherInnen von PatientInnen bzw. Begleitpersonen, KongressteilnehmerInnen.)
1. Zur Bearbeitung von Anfragen von Studierenden, GastforscherInnen, StipendiatInnen und „Observers“ gibt es ein einheitliches Application Form, das wir Sie bitten, zukünftig allen an Ihrer Organisationseinheit anfragenden Personen zuzusenden. Alternativ können Sie anfragende Personen auch gleich an die im Anschluss genannte Kontaktpersonen Dr. Carolin Auer und Mag. Martina Fraißler verweisen, die dann die Versendung des Formulars und die weiteren nötigen Schritte für Sie übernehmen. Das ausgefüllte Formular ist dann an die u.a. Kontaktpersonen zu senden.
2. Für Aufenthalte von Ihnen bereits bekannten KooperationspartnerInnen genügt es, das Meldeformular auszufüllen und an die Kontaktperson zu senden.
Bitte verwenden Sie für die Meldung von GastforscherInnen das Formular "Guest Scientists - Registration Form" (Download hier).
Für die Meldung von Studierenden und Trainees verwenden Sie bitte das Formular "Guest Scientists - Application for Admission" (Download im MedOnline).
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Gastaufenthalte keine ärztliche Tätigkeit zulässig ist.
Zur Durchführung allfälliger ärztlicher Tätigkeiten zu Studienzwecken sind jedenfalls die diesbezüglichen Regelungen der Ärztekammer und der KAGes einzuhalten bzw. das
Einvernehmen mit diesen herzustellen.
OE für Forschungsmanagement
Mag. Dr. Carolin Auer
Tel.: +43/316/385-72016
Fax: +43/316/385-72030
Andreja Glavina
Tel.: +43/316/385-72033
Fax: +43/316/385-72030
Abteilung Weiterbildung
Mag. Martina Fraißler
Tel.: +43/316/380-4080
Fax: +43/316/380-9629