Zulassungsvoraussetzungen
Die Berechtigung zur Zulassung zu einem Studium als ordentliche/r Studierende/r wird erworben durch die erfolgreiche Ablegung
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der Reifeprüfung inländischer allgemeinbildender höherer Schulen,
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der Reifeprüfung inländischer berufsbildender höherer Schulen,
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der Reifeprüfung inländischer höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten,
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der Studienberechtigungsprüfung,
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der Berufsreifeprüfung,
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der Abschlußprüfung eines fachlich einschlägigen ordentlichen Studiums an einer inländischen Kunsthochschule.
Alle Personen, die erstmals an der Medizinischen Universität Graz eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (O 202) und/oder Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) anstreben, müssen zusätzlich an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
Informationen zum Auswahlverfahren