Welche Voraussetzungen müssen für die Befreiung vom Studienbeitrag erfüllt werden bzw. wie wird die beitragsfreie Zeit berechnet?
Ordentliche Studierende, die die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, müssen keinen Studienbeitrag entrichten.
Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden.
- Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien bezieht sich die vorgesehene Studiendauer auf die gesamte Studiendauer des betreffenden Studiums. Die Zurechnung eines Semesters zu einem weiteren Studienabschnitt, wenn der vorhergehende Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert wurde, kann auf diese Studien nicht angewendet werden.
zB.: Wird ein Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Zeit absolviert so kann für das anschließende Masterstudium kein weiteres Semester zugerechnet werden.
- Ein Semester wird dem nächstfolgenden Studienabschnitt zugeordnet, wenn die den bisherigen Studienabschnitt abschließende Prüfung vor dem Ende der jeweiligen Nachfrist abgelegt wurde.
Achtung!
Sollten Sie eine Studienbeitragsvorschreibung der Universität erhalten und planen bis zum Ende der Nachfrist den Abschnitt zu beenden, empfehlen wir diesen Betrag vorerst einzuzahlen da erst nach gültiger positiver Beurteilung der Prüfung der Abschnitt als abgeschlossen gilt und das Semester erst dann dem nächstfolgenden Abschnitt zugeordnet werden kann. Ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages ist für das Winter-Semster bis zum nächstfolgenden 31. März bzw. für das Sommer-Semester bis zum nächstfolgenden 30. September zulässig.
- Bei Übertritt von einem viersemestrigen Doktoratsstudium in das entsprechende sechssemestrige Doktoratsstudium wird die bereits absolvierte Studienzeit mit eingerechnet.
- Bei einem Wechsel des Studienstandortes innerhalb Österreichs (Fortsetzung des gleichen Studiums an einer anderen Universität) werden die bereits an der anderen Universität absolvierten Semester berücksichtigt (kann derzeit nicht umgesetzt werden).
Achtung! Auch im Falle einer Befreiung oder Erlass vom Studienbeitrag ist der ÖH-Beitrag (€ 17,00) fristgerecht zu bezahlen. Erst mit der Einzahlung dieses Beitrages sind Sie zum Studium rückgemeldet, andernfalls werden Sie mit Ende der Nachfrist vom Studium abgemeldet!