Welche Gründe für einen Erlass des Studienbeitrages gibt es?
Wird die beitragsfreie Zeit überschritten können folgende Erlassgründe geltend gemacht werden:
Achtung! Ein Erlass des Studienbeitrages aufgrund von Präsenz- oder Zivildienst kann nur beantragt werden wenn aus diesem Grund noch keine Beurlaubung durchgeführt wurde.
Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden berücksichtigt, wenn mehr als zwei Monate des betreffenden Semesters einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit dafür verwendet werden.
Der Erlass zählt nur innerhalb der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt bzw. Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien zuzüglich zwei Semester.
Der Erlass ist für das jeweilige Semester zu beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Studierende die nachweislich aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit mehr als zwei Monate innerhalb eines beitragspflichtigen Semesters am Studium gehindert sind, können für das betreffende Semester einen Erlass des Studienbeitrages beantragen.
Der Erlass kann für zwei aufeinanderfolgende Semester beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Studierende die sich nachweislich innerhalb eines beitragspflichtigen Semesters überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt widmen, können für das betreffende Semester einen Erlass des Studienbeitrages beantragen.
Der Erlass kann für zwei aufeinanderfolgende Semester beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel der oder des Studierenden
- Meldezettel des Kindes, wobei die angegebene Adresse mit der Adresse der oder des Studierenden übereinstimmen muss
- Eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass das Kind überwiegend von ihr oder ihm betreut wird
- Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
Im Falle einer Erwerbstätigkeit können Studierende einen Erlass des Studienbeitrages beantragen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn ein Jahreseinkommen vom mindestens 14-fachen Betrag gemäß § 5 Abs. 2 ASVG verdient haben.
Für Anträge auf Erlass des Studienbeitrages für das Sommer-Semester 2011 und das Winter-Semester 2011/12 muss ein Jahreseinkommen von mindestens € 5.128,62 nachgewiesen werden.
Der Erlass kann für das betreffende Sommer-Semester und das darauffolgende Winter-Semester beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Einkommensteuerbescheid des vergangenen Kalenderjahres (z.B.: für das Sommer-Semester 2011 und das Winter-Semester 2011/12 ist der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2010 einzureichen.)
- Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
Studierende die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können haben die Möglichkeit einen Erlass des Studienbeitrages zu beantragen.
Der Erlass kann für die gesamte Studiendauer beantragt werden außer bei einem entsprechenden Eintrag über eine Befristung im Behindertenpass.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Möglichkeit auf Erlass des Studienbeitrages für Studierende die nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren bleibt weiterhin bestehen.
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist dafür wie bisher vor dem Auslandsaufenthalt in der Abteilung Internationale Beziehungen zur Bestätigung vorzulegen und dann in der Abteilung Studium abzugeben.
Nach Rückkehr muss eine Bestätigung der ausländischen Universität in der Abteilung Studium vorgelegt werden um den tatsächlichen Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
Als Bestätigung kann das von uns zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Jedoch wird auch ein individuelles Schreiben der ausländischen Universität akzeptiert sofern dies in Englisch ausgestellt wurde und alle notwendigen Angaben enthält.
Bezug von Studienbeihilfe
Studierende die im vergangenen Semester Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305/1992, bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen können einen Erlass des Studienbeitrages beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt: