Anträge auf Erlass des Studienbeitrages für das Winter-Semester 2011/12 können bis 31.10.2011 eingereicht werden.
Können die Nachweise für den Erlass des Studienbeitrages nicht fristgerecht eingereicht werden, so ist der Studienbeitrag zu entrichten. Ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages ist für das Winter-Semester bis zum nächstfolgenden 31. März bzw. für das Sommer-Semester bis zum nächstfolgenden 30. September zulässig.
Wie kann ich einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen?
Überprüfen Sie anhand der oben angeführten Informationen ob ein Erlassgrund besteht,
füllen Sie das entsprechende Antragsformular vollständig aus und
senden Sie das Antragsformular sowie die geforderten Nachweise für die Erfüllung des Erlassgrundes
- vorzugsweise per Mail an oder auch
- per Fax an 0316-380-9612 oder
- per Post an die Medizinische Universität Graz, Abteilung Studium, Mozartgasse 12, 8010 Graz.
- Der Antrag kann während der Öffnungszeiten auch persönlich in der Abteilung Studium abgegeben werden.
Wir bitten Sie bei einer Zusendung des Antrages per E-Mail, Fax oder Post eine Kopie Ihres Studierendenausweises beizufügen.
Bei einer persönlichen Vorsprache in der Abteilung Studium ist der Studierendenausweis im Original vorzuweisen!
Bitte bewahren Sie die gesendete E-Mail oder Faxbestätigung auf, um im Falle des Verlustes Ihrer Zusendung die Absendung nachweisen zu können.
Wie erfahre ich, ob mein fristgerecht gestellter Antrag genehmigt wurde?
Sobald die Überprüfung des Antrages abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail an Ihre Studierenden E-Mail Adresse über das Ergebnis informiert.
Sollten Sie innerhalb von 3 Wochen nach vollständigem Einreichen des Antrages keine Nachricht von uns erhalten haben, bitten wir Sie sich telefonisch unter 0316-380-4042 zu melden.
Ist noch ein Betrag einzuzahlen, wenn mein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages genehmigt wurde?
Im Falle einer positiven Erledigung Ihres Antrages erhalten Sie einen neuen Erlagschein für die Einzahlung des ÖH-Beitrages (€ 17,00) per Post an die im MEDonline erfasste Studienadresse zugesendet.
Erst mit der Einzahlung dieses Beitrages sind Sie zum Studium rückgemeldet, andernfalls werden Sie mit Ende der Nachfrist vom Studium abgemeldet!
Was ist zu beachten, wenn meine Nachweise nicht in Österreich ausgestellt wurden?
EU- BürgerInnen haben im Falle der Vorlage von Nachweisen aus dem Ausland Urkunden von jenen Behörden vorzulegen, die den genannten österreichischen Behörden vergleichbar sind.
Nachweisen die nicht in deutscher Sprache vorgelegt werden, sind beglaubigte deutsche Übersetzungen beizulegen. Die Nachweise müssen alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen.