Wie hoch ist der Studienbeitrag für Studierende die beitragspflichtig sind? 

 
Ordentliche Studierende
 
Wird die beitragsfreie Zeit überschritten und besteht kein Erlassgrund, so sind der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 sowie der ÖH- Beitrag in Höhe von € 17,00 zu bezahlen. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %.
 
Studierende mit einer in Anlage 1 oder Anlage 2 angeführten Staatsbürgerschaft haben den Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 sowie den ÖH-Beitrag in Höhe von € 17,00 zu bezahlen. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %. 
 
 
Die Regelung über den doppelten Studienbeitrag ist entfallen.
 
Studierenden deren Staatsbürgerschaft in Anlage 3 angeführt ist, ist der Studienbeitrag weiterhin erlassen.
 
Außerordentliche Studierende
 
Außerordentliche Studierende bezahlen in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, einen Studienbeitrag in Höhe € 363,36 sowie den ÖH-Beitrag in Höhe von € 17,00. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %.
 
Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgangbesuchen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag.