Was muss ich beachten, wenn ich für mehrere Studien gemeldet bin?

 
Werden mehrere Studien an einer Universität betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit am frühesten endet.
Dabei ist unerheblich, welches Studium als „Hauptstudium“ betrieben wird.
 
Werden mehrere Studien an mehreren Universitäten betrieben, so berechnet jede Universität unabhängig von der anderen die beitragsfreie Zeit.
Dementsprechend kann es vorkommen, dass Studierende an einer Universität vom Studienbeitrag befreit sind, an einer anderen allerdings die beitragsfreie Zeit bereits abgelaufen ist und von dieser eine Vorschreibung des Studienbeitrages erhalten.
 
Um in solch einem Fall auch für das beitragspflichtige Studium ordnungsgemäß rückgemeldet zu werden, muss der Studienbeitrag bezahlt werden.
 
Achtung!
Auch weiterhin muss die Einzahlung des Studienbeitrages und/oder des ÖH-Beitrages innerhalb der Zulassungsfrist an der Universität an der nicht eingezahlt wurde gemeldet werden um auch dort ordnungsgemäß rückgemeldet zu sein.