Gesetzliche Bestimmungen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sofern Studierende den Erlass des Studienbeitrages durch unvollständige oder unwahre Angaben maßgebender Tatsachen schuldhaft veranlasst oder erschlichen haben, sie unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit den doppelten Studienbeitrag zu entrichten haben.
Stichprobenartig wird die Echtheit der in Kopie vorgelegten Nachweise überprüft!