Die Entsendung der Mitglieder des Arbeitskreises erfolgt durch die im Senat vertretenen Gruppen von Universitätsangehörigen und ist in der Satzung der Medizinischen Universität Graz näher geregelt.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz besteht aus 24 Mitgliedern. Aus dem Kreis der Mitglieder des Arbeitskreises wurden eine Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die ebenfalls aus der Mitte des Arbeitskreises bestellten vier Koordinationsbeauftragten sind für den Arbeitskreis entscheidungs- und zeichnungsbefugt.