Empfehlungen des Forums Österreichischer Ethikkommissionen
Regelung mit Ausnahme multizentrischer Arzneimittelstudien
Bearbeitungsbeitrag:
Euro 1.500,-
Mit diesem Beitrag sind sämtliche künftige Bearbeitungen der Studie durch die jeweilige Ethikkommission wie
SUSAR-Meldungen, Sicherheitsberichte, Amendments, etc. abgedeckt.
Für multizentrische Arzneimittelstudien gilt folgende Regelung:
Bearbeitungsbeitrag für die "Leit-Ethikkommission": Euro 4.000,-
In diesem Betrag ist auch - wenn zutreffend - die Beurteilung der Studie als "lokal zuständige Ethikkommission"
für alle Zentren im Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission, sowie sämtliche künftige Bearbeitungen der Studie durch die Ethikkommission wie
SUSAR-Meldungen, Sicherheitsberichte, Amendments, etc. enthalten.
Bearbeitungsbeitrag für die "lokal zuständige(n) Ethikkommission(en)": Euro 500,-.
In diesem Betrag ist die Beurteilung der Studie als "lokal zuständige Ethikkommission" für alle Zentren
im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ethikkommission enthalten.
Gebührenbefreiung
Bei nicht kommerziell gesponserten ("akademischen") Studien kann der Bearbeitungsbeitrag auf Antrag erlassen werden.
Zur Abgrenzung akademischer von kommerziell gesponserten Studien siehe Merkblatt zur Einstufung von Projekten als "kommerziell gesponsert"
| |
 |
| Zuletzt bearbeitet am
23.04.2007 von
|