Das psychotherapeutische Propädeutikum darf gem. PthG § 10 Abs.1 nur absolvieren, wer
1. eigenberechtigt ist und entweder
2. die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule einschließlich der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder die Reifeprüfung vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des Schulorganisations-gesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, an einer Mittelschule oder einer anderen mittleren Lehranstalt oder eine Studienberechtigungsprüfung gemäß den Bestimmungen des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, abgelegt hat oder
3. einen in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben hat oder
4. eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr.102/1961, absolviert hat oder
5. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist.
Der Theorieteil umfasst zumindest 765 Stunden, in denen folgende Inhalte behandelt werden müssen:
|
Bezeichnung des Fachs
|
Stundenanzahl
|
|
Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen
|
120
|
|
Persönlichkeitstheorien
|
30
|
|
Allgemeine Psychologie und Entwicklungspsychologie
|
60
|
|
Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik
|
30
|
|
Psychologische Diagnostik und Begutachtung
|
60
|
|
Psychosoziale Interventionsformen
|
60
|
|
Grundlagen der Somatologie und Medizin, medizinische Terminologie
|
30
|
|
Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gerontopsychotherapie
|
120
|
|
Psychopharmakologie
|
45
|
|
Erste Hilfe
|
15
|
|
Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik
|
75
|
|
Fragen der Ethik
|
30
|
|
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
|
90
|
|
Bezeichnung des Fachs
|
Stundenanzahl
|
|
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung
|
50
|
|
Praktikum im Umgang mit „verhaltensgestörten“ oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens
|
480
|
|
Praktikumssupervision
|
20
|
| Zielgruppe: | Interessierte an Ausbildung zum Psychotherapeuten/in |
| Dauer: | 5 Semester |
| Abschluss: | Abschlusszeugnis |
| Kosten: | je nach Vorausbildung bis max. € 5970,-- |
|
|
Dieser Lehrgang findet in Kooperation mit der Karl-Franzens Universität Graz statt.

ULG Sekretariat
Psychotherapeutisches Propädeutikum
A-8010 Graz
Elisabethstr. 32 / 1. Stock
Telefon (0316)380-5760
Fax (0316)380-9658
E-Mail: